Schäden an der Stoss-Stange
Diese Abnutzungen werden als Schaden eingestuft:
- Offensichtliche Schäden z.B. Dellen / Beulen, Brüche / Risse im Kunststoff oder Verformungen
- Unfallbedingte Formänderungen des Stoßstangenhalters
Folgende Abnutzungen sind kein Problem:
- Abrieb auf Gummi-Elementen oder anderen unlackierten Elemente, ohne offensichtliche Stoßstangen-Deformation
- Üblicher Lackverschleiß, nicht bis zur Grundierung durchdringend