Schäden an der Stoss-Stange

Diese Abnutzungen werden als Schaden eingestuft:

  • Offensichtliche Schäden z.B. Dellen / Beulen, Brüche / Risse im Kunststoff oder Verformungen
  • Unfallbedingte Formänderungen des Stoßstangenhalters

Folgende Abnutzungen sind kein Problem:

  • Abrieb auf Gummi-Elementen oder anderen unlackierten Elemente, ohne offensichtliche Stoßstangen-Deformation
  • Üblicher Lackverschleiß, nicht bis zur Grundierung durchdringend