Schäden an Glas und Licht
Diese Abnutzungen werden als Schaden eingestuft:

- Abnutzungen/ Gebrauchsspuren dürfen weder die Verkehrssicherheit, noch die Genehmigung der Prüfplakette (HU § 29 StVZO) gefährden.
Folgende Abnutzungen sind kein Problem:
- Alle Schäden, die die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht gefährden
- Alle Schäden, die die Erteilung der Prüfplakette (HU § 29 StVZO) nicht gefährden