Schäden an Glas und Licht

Diese Abnutzungen werden als Schaden eingestuft:



  • Abnutzungen/ Gebrauchsspuren dürfen weder die Verkehrssicherheit, noch die Genehmigung der Prüfplakette (HU § 29 StVZO) gefährden.


Folgende Abnutzungen sind kein Problem:

  • Alle Schäden, die die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht gefährden
  • Alle Schäden, die die Erteilung der Prüfplakette (HU § 29 StVZO) nicht gefährden