Schäden an REIFEN, FELGEN UND RADZIERBLENDEN
Diese Abnutzungen werden als Schaden eingestuft:

- Sichtbare, größere Schrammen auf den Felgen / Radkappen mit oder ohne Abtrag des Materials
- Sichtbare, größere Lackierungsschäden
- Brüche, unfallbedingte Veränderungen in der Struktur, Deformationen