Schäden an REIFEN, FELGEN UND RADZIERBLENDEN

Diese Abnutzungen werden als Schaden eingestuft:



  • Sichtbare, größere Schrammen auf den Felgen / Radkappen mit oder ohne Abtrag des Materials
  • Sichtbare, größere Lackierungsschäden
  • Brüche, unfallbedingte Veränderungen in der Struktur, Deformationen