Zusätzliche Fahrer können unter bestimmten Bedingungen eingetragen werden. Hier ist eine einfache Erklärung:
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Vor Ort oder per E-Mail: Die Eintragung eines weiteren Fahrers erfolgt beim FAAREN-Partner vor Ort oder per E-Mail. Dafür werden die Vorder- und Rückseite der Führerscheine und Personalausweise benötigt.
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Kosten: Die Eintragung eines weiteren Fahrers ist in der Regel kostenlos und kann jederzeit nach Absprache mit dem Mobilitätspartner erfolgen.
Wichtige Bedingungen:
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Nutzungsberechtigte Fahrer: Ein Fahrzeug darf nur von den in der Buchung angegebenen nutzungsberechtigten Fahrern geführt werden.
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Hauptnutzer und Zweitfahrer: Der Hauptnutzer ist in der Buchungsbestätigung genannt. Alle weiteren Zweitfahrer müssen über den FAAREN-Partner angemeldet werden.
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Nutzungsberechtigte Dritte: Der nutzungsberechtigte Fahrer darf das Fahrzeug für einzelne Fahrten an weitere, in der Buchungsbestätigung aufgeführte Fahrer überlassen.
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Weitere Personen: Weitere Personen dürfen das Fahrzeug nur nach vorheriger ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des FAAREN-Partners nutzen.
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Mindestalter und Fahrerlaubnis: Alle nutzungsberechtigten Fahrer, einschließlich Zweitfahrer, müssen mindestens 18 Jahre alt sein und die gleichen Bedingungen wie der Hauptnutzer erfüllen (Siehe Fahrzeugdetailseite), einschließlich der erforderlichen Fahrerlaubnisdauer und einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis.
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Nachweis der Fahrerlaubnis: Für alle nutzungsberechtigten Fahrer ist der Nachweis der Fahrerlaubnis gegenüber dem FAAREN-Partner erforderlich.
Verantwortung des Kunden:
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle nutzungsberechtigten Fahrer und Dritte die AGB (FAAREN & Partner) einhalten.