Widerruf und Stornierung

Nach §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ist der Widerruf für "Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen [...] Kraftfahrzeugvermietung, [...] wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum [...]" grundsätzlich ausgeschlossen.

Hier ist auch das Auto-Abonnement mit inbegriffen.