Abweichende AGBs?

Es kann vorkommen, dass für dein Auto zusätzliche Bestimmungen gelten. Diese findest du hier. 

1. Einfahrbestimmungen 🚨
Da du einen Neuwagen erhältst, muss dieser noch sorgfältig eingefahren werden. Die Einfahrbestimmungen lauten wie folgt:

Von Kilometer 1 bis 1500 gilt:

  • Es ist kein Kick-Down zulässig (durchgetretenes Gaspedal)
  • Es ist kein Volllastbetrieb zulässig
  • Es ist eine Motordrehzahl von maximal 4500 U/min zulässig
  • Es ist eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 140km/h zulässig
  • Ab Kilometer 1500 bis 1600 ist der Volllastbetrieb langsam zu steigern

2. Werkstatttermine 🔧

Die Einhaltung der Einfahrbedingungen wird in der Werkstatt elektronisch ausgelesen.
Weiterhin bist du verpflichtet, zwischen dem Kilometerstand 1500 bis 1600 eine zertifizierte Mercedes-Benz Werkstatt aufzusuchen, um einen Hinterachsgetriebeölwechsel vornehmen zu lassen. Die Kosten dafür übernimmt der  Partner für dich.