Wann und wie erfolgt die Eintragung zusätzlicher Fahrer? 👥

Zusätzliche Fahrer können unter bestimmten Bedingungen eingetragen werden. Hier ist eine einfache Erklärung:

  1. Vor Ort oder per E-Mail: Die Eintragung eines weiteren Fahrers erfolgt beim FAAREN-Partner vor Ort oder per E-Mail. Dafür werden die Vorder- und Rückseite des Führerscheins und Personalausweis benötigt.

  2. Kosten: Hier variiert es von zu Partner zu Partner.  Frage gerne direkt bei deinem Partner nach, ob weitere Kosten dadurch entstehen.

  3. Freigabe: Ohne Erlaubnis des FAAREN Partners ist eine Nutzung durch dritte unzulässig

Wichtige Bedingungen:

  1. Nutzungsberechtigte Fahrer: Ein Fahrzeug darf nur von den in der Buchung angegebenen nutzungsberechtigten Fahrern geführt werden.

  2. Hauptnutzer und Zweitfahrer: Der Hauptnutzer ist in der Buchungsbestätigung genannt. Alle weiteren Zweitfahrer müssen über den FAAREN-Partner angemeldet werden.

  3. Mindestalter und Fahrerlaubnis: Alle nutzungsberechtigten Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und die gleichen Bedingungen wie der Hauptnutzer erfüllen (Siehe Fahrzeuginserat), einschließlich der erforderlichen Fahrerlaubnisdauer und einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis.

  4. Nachweis der Fahrerlaubnis: Für alle nutzungsberechtigten Fahrer ist der Nachweis der Fahrerlaubnis und des Personalausweis gegenüber dem    FAAREN-Partner erforderlich.

Verantwortung des Kunden:

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle nutzungsberechtigten Fahrer die AGB (FAAREN & Partner) einhalten.