Zusätzliche Fahrer können unter bestimmten Bedingungen eingetragen werden. Hier ist eine einfache Erklärung:
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Vor Ort oder per E-Mail: Die Eintragung eines weiteren Fahrers erfolgt beim FAAREN-Partner vor Ort oder per E-Mail. Dafür werden die Vorder- und Rückseite des Führerscheins und Personalausweis benötigt.
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Kosten: Hier variiert es von zu Partner zu Partner. Frage gerne direkt bei deinem Partner nach, ob weitere Kosten dadurch entstehen.
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Freigabe: Ohne Erlaubnis des FAAREN Partners ist eine Nutzung durch dritte unzulässig
Wichtige Bedingungen:
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Nutzungsberechtigte Fahrer: Ein Fahrzeug darf nur von den in der Buchung angegebenen nutzungsberechtigten Fahrern geführt werden.
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Hauptnutzer und Zweitfahrer: Der Hauptnutzer ist in der Buchungsbestätigung genannt. Alle weiteren Zweitfahrer müssen über den FAAREN-Partner angemeldet werden.
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Mindestalter und Fahrerlaubnis: Alle nutzungsberechtigten Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und die gleichen Bedingungen wie der Hauptnutzer erfüllen (Siehe Fahrzeuginserat), einschließlich der erforderlichen Fahrerlaubnisdauer und einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis.
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Nachweis der Fahrerlaubnis: Für alle nutzungsberechtigten Fahrer ist der Nachweis der Fahrerlaubnis und des Personalausweis gegenüber dem FAAREN-Partner erforderlich.
Verantwortung des Kunden:
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle nutzungsberechtigten Fahrer die AGB (FAAREN & Partner) einhalten.